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Elternverein Drucken
Geschrieben von Werner Schuster   

 

Grundsätze

Der Elternverein der Kooperativen Sportmittelschule Pastorstraße ist die unabhängige Vertretung der Eltern an der Schule. Auf Basis gegenseitigen Respekts will er gemeinsam mit den anderen Schulpartnern (Direktorin, LehrerInnen und SchülerInnen) unsere Schule mitgestalten. Im Vordergrund des Interesses stehen dabei die Ausbildung und das Wohl unserer Kinder. Unter diesen Gesichtpunkten sieht es der Elternverein als seine Aufgabe auch an der Förderung von Schul- und Klassenprojekten mit zu wirken. Ebenso wollen wir uns der Individualförderungen von finanziell schwächer gestellten Schülerinnen und Schüler annehmen. Im Sinne seiner demokratischen Gesinnung setzt der Elternverein auf eine möglichst breite Mitarbeit und Mitbestimmung der Eltern innerhalb des Elternvereins.

Aufgaben des Elternvereins

  • Wahrung der Elternrechte
  • enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulleiter/in und Lehrer/innen, um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen
  • Mitverantwortung in Bezug auf das Schulgeschehen
  • Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler/innen (keine regelmäßige Fürsorgetätigkeit!)
  • Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern
  • Unterstützung der Aktivitäten der Schulgemeinschaft
  •  Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel

Organe des EV

Der Vorstand

Bestehend aus Obmann/Obfrau, KassierIn, SchriftführerIn und deren StellvertreterInnen führen die Geschäfte des Vereins. Die Obfrau bzw. der Obmann vertreten den Verein nach außen. Die Organe werden von der EV-Generalversammlung in der jährlichen Jahreshauptversammlung gewählt.

 

Die RechnungsprüferInnen

Die RechnungsprüferInnen überprüfen die finanzielle Gebarung des Vereins. Als solche sind sie im Ausschuss nicht stimmberechtigt um deren Unabhängigkeit vom EV-Betrieb zu gewährleisten. Laut Vereinsgesetz 2002 müssen zwei gleichberechtigte Rechnungsprüfer bestellt werden. Diese dürfen gleichzeitig kein anderes Amt im Elternverein ausüben.Die RechnungsprüferInnen werden von der EV-Generalversammlung gewählt.

 

Der Ausschuss

Der Ausschuss (Elternausschuss, Elternvereinsausschuss) besteht aus den Klassenelternvertreter/innen und dem Vorstand. Ob die Klassenelternvertreter/innen in der Hauptversammlung gewählt oder nur von dieser zur Kenntnis genommen werden, hängt von den Statuten des Elternvereins ab.

  

Das Vorstandteam

Schriftführer
mmuth
Muth Manfred 

Obmann
badjura
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Kassierin-Stv.
sbauer 
BAUER  Sabine

     
Rechnungsprüferin
holler
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Obmann-Stv.
schneider
SCHNEIDER  Christian
Kassierin
senger
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Schriftführer-Stv.: Peter Nigitz

 

 

Vereinssitzungen

Im Oktober/November findet die jährliche Generalversammlung des EV statt, bei der alle Eltern stimmberechtigt sind und bei der auch der neue Vorstand bestellt wird.

Klassenelternvertreter

KlassenelternvertreterInnen (zwei pro Klasse) werden von den Eltern der jeweiligen Klasse im Klassenforum gewählt. Im Ausschuss finden Beratungen und Abstimmungen im Rahmen der Elternvertretung und zu den Anträgen an den Elternverein statt. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Interessen aller Eltern durch den Ausschuss wahrgenommen werden. Details zu den Aufgaben der Klassenelternvertreter finden Sie pdf hier.    

Kommunikation

Als Schnittstelle zwischen Klasseneltern und Elternverein ist Kommunikation eine der Hauptaufgaben als KlassenelternvertreterIn. Initiativen, wie z. B. ein gemeinsamer Ausflug, Heurigenbesuch oder dgl. aller Eltern und Schüler einer Klasse fördern speziell in den ersten Klassen die Kommunikation und Zusammengehörigkeit und beseitigt etwaige vorhandene Barrieren. Die Art und Weise, wie diese Aufgabe wahr genommen wird, ist natürlich jedem selbst überlassen.  

 

Informationen des Eltervereins, wie Einladungen oder Sitzungsprotokolle, werden üblicherweise vom Schriftführer des Elternvereins an alle Eltern verteilt (über die Homepage, per E-Mail oder in Papierform über die Klassenvorstände und Schüler). In Einzelfällen ist aber auch die Unterstützung durch die KlassenelternvertreterInnen gewünscht.

Mitarbeit im Verein

Der Vorstand des Elternvereins freut sich über jede einzelne ElternvertreterIn, die den Verein bei seiner Arbeit unterstützt und ist dankbar für jede Minute, die dafür aufgebracht wird. Wer über die Aufgabe als ElternvertreterIn hinaus den Verein als Vorstandsmitglied unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen mit dem Vorstand unverbindlich Kontakt aufzunehmen. 

Um eine optimale Organisation der Interessensvertretung sowohl der Eltern, als auch der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten ist es im Sinne einer funktionierenden Schulpartnerschaft sinnvoll, die offene, sachliche und direkte Kommunikation zu pflegen.

 

 

Klassenelternvertreter - Was bedeutet das für mich?

Sie haben Interesse, als KlassenelternvertreterIn im Elternverein mitzuarbeiten, wissen aber nicht, ob Sie sich dieser Verantwortung stellen sollen? Sie haben Bedenken, für diese Funktion nicht genügend Zeit aufbringen zu können, oder nicht genug über schulische Belange zu wissen?

pdf Hier finden Sie  ein vom Büro für Elternberatung zusammengestelltes Einstiegsinformationspaket für Eltern bzw. Klassenelternvertreter, dem Sie alle Informationen entnehmen können.

 

Schulpartnerschaft

 

 

Durch partnerschaftliches Miteinander und fairen Umgang zu einer neuen Schulkultur

"Schulpartnerschaft" beschreibt das Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern. Internationale Untersuchungen haben gezeigt, dass "gute" Schulen durch gute Beziehungen zwischen den Schulpartnern charakterisiert sind. Die österreichischen Schulgesetze verlangen ausdrücklich, dass die Schulpartner als Schulgemeinschaft zusammen wirken.

 

  • Die Schülerinnen und Schüler sollen sich an der Gestaltung des Unterrichts und der Wahl der Unterrichtsmittel beteiligen.
  • Recht und Pflicht der Erziehungsberechtigten ist es, die Unterrichts- und Erziehungsaufgabe der Schule zu unterstützen.
  • Lehrerinnen und Lehrer haben mit den Erziehungsberechtigten eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichts der Schülerinnen und Schüler zu pflegen.
  • Zu den Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter gehört ebenfalls die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten - aber natürlich auch der Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern.

 

Gute Zusammenarbeit kommt aber nicht von ungefähr, sondern beruht auf gegenseitigem Respekt und auf dem Wissen um Recht und Verpflichtungen sowie um die Erwartungen, die an die anderen gestellt werden. In einer offenen, freien Gesellschaft ist es wichtig, grundlegende Spielregeln zu vereinbaren, um ein weitgehend konfliktarmes Zusammenleben zu ermöglichen. Dies gilt auch für die Schule. 

Die gesetzlichen Bestimmungen sind aber lediglich der Rahmen. Ob Schulpartnerschaft Teil der Kultur unserer Schule ist zeigt sich daran, wie sie diesen Rahmen füllt, wie sie die wechselseitige Verantwortung von Lehrerinnen und Lehrern, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern in Spielregeln übersetzt, die alle verstehen und mit denen sich alle identifizieren können.

Die Mitarbeit und Zusammenarbeit von uns Eltern mit den Lehrerinnen und Lehrern sollte nicht als unangenehme oder gar lästige Verpflichtung gesehen werden sondern als Chance Schule mit gestalten zu können. Unseren Kindern jene Begleitung angedeihen zu lassen auf die sie ein Recht haben. Jene Chancen zu nutzen die unsere Eltern vielleicht noch nicht hatten.

Damit Schule Spaß macht und unseren Kindern die besten Chancen in ihrem späteren „Erwachsenenleben“ eröffnet!

 

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung ( 07.01.2010 )
 

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